Es gibt kein Grundrecht auf kostenlose öffentliche Toiletten – das muss man in dieser Debatte immer im Hinterkopf behalten. Dennoch ist die Möglichkeit an einem Ort eine öffentliche Toilette aufsuchen zu können (für deren Erhaltung und Sauberkeit eine Gebühr erhoben werden kann) ein Aspekt dessen, was wir unter menschenwürdigen Umständen verstehen. Wer möchte als Ortsfremder umherirren und (vergeblich) nach einem Ort der Erleichtung suchen müssen? Wer möchte auf den guten Willen von Wirtsleuten angewiesen sein, um eines der elementaren Lebensbedürfnisse im angemessenen Rahmen erfüllt zu bekommen? Umso unverständlicher, dass der Antrag der SPD zurückgewiesen wurde, als diese im Rat der Stadt Zülpich die Forderung nach einer behindertengerechten öffentlichen Toilette erhob. Statt den Vorschlag konstruktiv aufzugreifen und hier endlich ein sehr peinliches Vakuum zu füllen wurde unter merkwürdigen Begründungen das Anliegen abgewiesen. Vielleicht liegt es auch an der männerlastigen Perspektive der anderen Fraktionen??? Wie wir alle wissen, ist das Thema der öffentlichen Toiletten auch ein Thema der Geschlechtergerechtigkeit, denn Frauen haben es viel schwerer, im Notfall eine Möglichkeit zur Erleichterung zu finden oder einen Ort, um Hygieneartikel zu wechseln. Nun – wie auch immer: die SPD Zülpich wird sich weiter für dieses Anliegen einsetzen. Bürger, die hierzu gute Ideen haben, sind herzliche eingeladen, diese auf unseren Seiten zu teilen oder direkt bei der Kommune vorzusprechen. (AL für SPD Zülpich)

Hier der heutige Artikel im Kölner Stadtanzeiger, der den Stand der Diskussion darstellt.

Hier der link zu einem interessanten Podcast, der Aspekte des Themas unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten diskutiert.